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Leitfaden zum Lehramtsreferendariat 2021 - hessisches Wappen mit Schriftzug "Neuigkeiten aus Hessen"

Wichtige Info für Referendarinnen/ Referendare in Hessen

Am 11 November hat der Hessische Landtag folgende Änderung beschlossen:

Für Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen einschließlich ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent!
Die Änderung tritt am Tag der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Dies würde bedeuten, dass Eure PKV günstiger werden würde!

Laut unseren Infos ist das Gesetz aber bisher noch nicht verkündet worden, daher steht eben auch noch nicht fest ob und ab wann das jetzt genau greift.
Schaut man sich den Wortlaut an, so scheint dies für alle Referendare in Hessen zu gelten. Ob dies so ist, bleibt ebenfalls noch abzuwarten.
Sollte das Gesetz so kommen, werden wahrscheinlich die Beihilfestellen auch noch Handlungsanweisungen erhalten und mit einer neuen Bestätigung des Beihilfesatzes durch die Beihilfestelle kann dann i.d.R. problemlos die private Krankenversicherung von 50 % auf 30 % reduziert werden.

Das würde dann natürlich den Beitrag für die PKV reduzieren…

Wir halten Euch, wie Ihr es von uns gewohnt seid, “ steht unabhängig und neutral“ auf dem Laufenden….

Danke

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