Das Wichtigste in Kürze
Referendariat - Hessen – Vorbereitungsdienst
Generelles zum Referendariat in Hessen
- Referendariat Hessen – Was muss ich beachten?
- Referendariat Hessen – Wie viele Stunden in der Schule
- Referendariat Hessen – Wie oft Seminar
- Referendariat Hessen – Wie läuft das ab
- Referendariat Hessen vs Vorbereitungsdienst
- Referendariat Hessen | Durchfallquote
- Referendariat Hessen | Besoldungstabelle
- Referendariat Hessen – Private Krankenversicherung vs. Gesetzliche
- Referendariat Hessen – Beihilfe
- Referendariat Hessen – Restkostenversicherung
Wichtige Versicherungen während des Referendariats in Hessen
Generelles zum Referendariat in Hessen
Sie haben nach dem ersten Staatsexamen in Hessen nun die größte Hürde hinter sich gebracht und stehen nun vor der nächsten spannenden Herausforderung: Dem Referendariat. Wir zeigen Ihnen, was Sie für Ihren erfolgreichen Vorbereitungsdienst in Hessen wissen müssen, wo die Tücken liegen und welche Versicherungs- und Altersvorsorge-Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.
Referendariat Hessen - Was muss ich beachten?
Nach dem Staatsexamen ist vor dem Staatsexamen! Zu Ihrer Beruhigung sei allerdings gesagt: Die zweite Staatsprüfung wird bundesweit von rund 90% der Prüflinge im ersten Versuch bestanden. Bis dahin gilt der Fokus aber sowieso dem Referendariat. Ein Referendariat in Hessen dauert 21 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Der pädagogische Vorbereitungsdienst vollzieht sich am Studienseminar in Seminarveranstaltungen, an Ausbildungsschulen in Hospitationen, im Unterricht unter Anleitung, im Unterricht in Eigenverantwortung und in speziellen schulischen Veranstaltungen. Sie erwerben die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt anschließend mit dem Ablegen der zweiten Staatsprüfung. Erst mit dieser erhalten Sie die Berufszugangsberechtigung und können sich um die Einstellung in den Schuldienst bewerben.
Referendariat Hessen - Wie viele Stunden in der Schule
Während des Vorbereitungsdienstes in Hessen führen Sie als Lehrer im Vorbereitungsdienst (LiV) mehrere Stunden an Hospitationen sowie angeleitetem und eigenverantwortlichem Unterricht durch. Während Sie in der Einführungsphase lediglich zehn Stunden Hospitation und angeleiteten Unterricht absolvieren, werden im ersten und im zweiten Hauptsemester zehn bis zwölf Stunden eigenverantwortlicher Unterricht sowie mindestens zwei Stunden Hospitation erwartet. In den letzten sechs Monaten – Ihrem Prüfungssemester – absolvieren Sie sechs bis acht Stunden eigenverantwortlichen Unterricht und mindestens zwei Stunden Hospitation.
Einführungsphase | 1. Hauptsemester | 2. Hauptsemester | Prüfungssemester |
3 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
10 Std. Hospitation und angeleiteter Unterricht | 10-12 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und mind. 2 Stunden Hospitation | 10-12 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und mind. 2 Stunden Hospitation | 6-8 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und mind. 2 Stunden Hospitation |
Referendariat Hessen - Wie oft Seminar
Der pädagogische Vorbereitungsdienst in Hessen besteht neben den Praxisstunden auch aus Hauptseminar und Fachseminaren. Je nach Schulart und -Fach fallen in der Regel wöchentlich mehrere Stunden Seminar am Seminarort an. In welchen Abständen und wie oft Ihr Seminar stattfindet, werden Sie individuell von Ihrem Ansprechpartner vor Ort erfahren. Konkrete Informationen können Sie bei den entsprechenden Studienseminaren in Erfahrung bringen.
Referendariat Hessen - Wie läuft das ab
Während Ihres Referendariats in Hessen – dem pädagogischen Vorbereitungsdienst – lernen Sie innerhalb von 21 Monaten eigenständig Unterricht vorzubereiten, durchzuführen und zu reflektieren. Ihnen werden unterschiedliche Kompetenzen von den Ausbilderinnen und Ausbildern Ihres Studienseminars nähergebracht. Während des praktischen Teils Ihres Referendariats in Hessen, dem angeleiteten und eigenverantwortlichen Unterricht, stehen Ihnen Mentor/innen mit helfender Hand zur Seite. Durch den Vorbereitungsdienst sind Sie anschließend optimal auf die finale Hürde, die zweite Staatsprüfung, vorbereitet. Durch diese ist es Ihnen möglich, eine Lehramtsbefähigung zu erwerben.
Folgende Tabelle zeigt die möglichen Einstellungstermine und jeweilige Bewerbungsschluss-Termine:
Einstellungstermin | Bewerbungsschluss |
1. Mai | 1. Januar |
1. November | 1. Juli |
Falls die Ausbildungsstellen mit den vorliegenden Bewerbungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, können Anwärter im Nachrückverfahren eingestellt werden. An diesen Verfahren nehmen Bewerberinnen und Bewerber teil, welche bis spätestens 15.3. bzw. 15.9. Anträge stellen.
Referendariat Hessen vs Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst in Deutschland bezeichnet die Laufbahnausbildung von Beamten, welche sich auf ihr späteres Amt nach der Laufbahnverordnung vorbereiten. Im höheren Dienst wird der Vorbereitungsdienst grundsätzlich Referendariat genannt. Referendare werden aus diesem Grund auch als Lehrer im Vorbereitungsdienst – LiV – bezeichnet. Die beiden Bezeichnungen können also synonym verwendet werden.
Referendariat Hessen | Durchfallquote
Auch wenn das Bestehen des zweiten Staatsexamens in der Regel einfacher ist als das des ersten, sollten Sie als Lehramtsanwärter dieser Option nicht komplett ignorieren. Die Durchfallquote des zweiten Staatsexamens in Deutschland liegt im Schnitt bei 10%. Die Zahlen können allerdings stark variieren, je nach Bundesland und nach Änderungen der Maßstäbe der Justizprüfungsämter. Aktuelle Zahlen können Sie beim hessischen Kultusministerium erfragen.
Referendariat Hessen | Besoldungstabelle
Die Anwärtergrundbeträge während des Referendariats in Hessen unterscheiden sich je nach gewähltem bzw. erworbenem Lehramt.
Lehramt | Besoldungsgruppe | Bezüge |
Grundschule | A12 | 1.450,77 EUR |
Sonderpädagogik, Sonderpädagogik und Sek I, Sonderpädagogik neu, an Haupt und Realschulen | A13 | 1.485,27 EUR |
Zulage: für die Lehrämter: Sek II und I, Sek II, Sek II und Sonderpädagogik, Gymnasium und Gesamtschulen, Berufskolleg | A13+ | 1.523,13 EUR |
Krankenversicherung
Wer in den pädagogischen Vorbereitungsdienst startet, hat meist eine endlose To-Do-Liste vor sich, die nur darauf wartet, abgearbeitet zu werden. Einer dieser nervenraubenden Punkte wird bei den meisten Lehramtsanwärter/innen die Krankenversicherung sein.
Referendariat Hessen - Private Krankenversicherung vs. Gesetzliche
Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Beamte auf Widerruf werden die Arztkosten jeweils zu einer Hälfte von der Beihilfestelle und zur anderen Hälfte von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen. Dieses Privileg der freien Wahl der Versicherungsart sollten Sie als Beamter auf Widerruf nutzen, um die Vorzüge einer PKV genießen zu können. Diese können sein:
Durch die hälftige Übernahme der Arztkosten durch die Beihilfestelle benötigen Sie lediglich einen sogenannten „Restkostentarif“ bei einer privaten Krankenversicherung, welcher aufgrund der bereits übernommenen 50% weitaus geringer ausfällt als eine gesetzliche Krankenversicherung, zu der die Beihilfestelle nicht beiträgt.
Ihnen kann allerdings eine PKV ganz oder teilweise untersagt werden, wenn bei Ihnen schwerwiegende, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen bestehen oder bis vor einem gewissen Zeitraum bestanden. Daher sollten Sie möglichst bald, bei gutem Gesundheitszustand, eine private Krankenversicherung beantragen.
Referendariat Hessen – Beihilfe
Beihilfesätze unterscheiden sich je nach Bundesland. In Hessen gelten folgende Beihilfesätze, in Abhängigkeit von der Personenzahl:
- bei 1 Person: 50% ambulant, 65% stationär, 50% Zahnbehandlung
- bei 2 Personen: 55% ambulant, 70% stationär, 55% Zahnbehandlung
- bei 3 Personen: 60% ambulant, 75% stationär, 60% Zahnbehandlung
Das Problem dabei: Aufwendungen für ambulante (Zahn-)Arztbesuche oder stationäre Krankenhausaufenthalte sind beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst nicht beihilfefähig sind jedoch Zahnkronen, Inlays, Aufwendungen für Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen oder implantologische Leistungen. Daher wird Referendaren von den Bezirksregierungen der Abschluss einer PKV empfohlen, welche Ihnen einen Versicherungsschutz bieten können, der optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Referendariat Hessen – Restkostenversicherung
Wer sich während des Referendariats in Hessen für eine private Restkostenversicherung entscheidet hat eine schier endlose Auswahl zwischen verschiedensten Anbietern. Ob nun die Allianz, ARAG, Nürnberger, Union, Victoria oder die DKV für Sie den richtigen Schutz bietet, lässt sich nicht ohne weiteres feststellen. Daher ist es enorm wichtig, sich persönliche Beratung zu diesem Thema zu suchen. Nur so kann ermittelt werden, welcher Tarif die von Ihnen präferierten Eigenschaften auch inkludiert. Für Brillenträger sind beispielsweise andere Tarife relevant als für Lehramtsanwärter/innen, die ihren Fokus auf alternative Heilmethoden oder optimale Zahnleistungen legen.
Vereinbaren Sie daher ganz unverbindlich einen Termin zur persönlichen Beratung und finden Sie heraus, welche PKV die richtige für Sie ist.
Wichtige Versicherungen während des Referendariats in Hessen
Nicht nur die Wahl der richtigen Krankenversicherung stellt angehende Lehrer während ihres Referendariats in Hessen vor eine Herausforderung. Der Abschluss einer Diensthaftpflicht- und Dienstunfähigkeitsversicherung bietet ebenfalls gewisse Tücken, die nicht zu vernachlässigen sind.
Referendariat Hessen: Diensthaftpflichtversicherung
Da Sie mit Beginn Ihres Referendariats in Hessen nicht mehr über die Familienhaftpflichtversicherung Ihrer Eltern versichert sind, müssen Sie sich in jedem Fall selbst versichern.
Haftpflichtversicherungen haben die Aufgabe, die versicherte Person von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, wenn diese durch die versicherte Person zu Schaden gekommen ist. Gerade im Lehrerberuf kann es durchaus passieren, dass einer Ihrer Schüler während Ihrer Aufsichtspflicht zu Schaden kommt. Grundsätzlich wird ein solcher Schaden zwar vom Land Hessen reguliert, da das Prinzip der Staatshaftung gilt. Sollte Ihnen aber im Zusammenhang mit dem Unfall grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden können, kann das Land Sie in Regress nehmen. Auch wenn zwischen dem juristischen Term des „fahrlässigen“ und „grob fahrlässigen“ Verhaltens ein bedeutsamer Unterschied besteht – ein gewisses Restrisiko bleibt bestehen, gegen welches Sie sich versichern können und sollten.
Wir von finanzfabrik sind Spezialisten in genau diesem Bereich. Lassen Sie sich von uns unabhängig und unverbindlich zu Ihrer Diensthaftpflichtversicherung beraten!
Referendariat Hessen: Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung versichert Sie gegen das Risiko, nach einer Erkrankung oder einem Unfall nicht mehr arbeiten zu können. Während Ihres Referendariats in Hessen haben Sie grundsätzlich keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Sollten Sie während Ihres Vorbereitungsdienstes für dienstunfähig erklärt und aus dem Staatsdienst entlassen werden, würden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, die Ihnen neben vielen anderen Gründen allein schon deshalb kein Geld zahlen würde, weil Sie die 60-monatige Wartezeit noch nicht erfüllen konnten. Auch als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit beträgt die Absicherung zu Beginn nur 35% des letzten Gehaltes – damit lassen sich in der Regel nicht einmal die Fixkosten abdecken.
Aus diesem Grund sollten Sie auf jeden Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, denn ein vorzeitiger Ruhestand ist bei Beamten, insbesondere bei Lehrern mit deutlich über 25% nicht unwahrscheinlich.
Auch für die Dienstunfähigkeitsversicherung gilt es, das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen, da große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungstarifen bestehen. Wir bieten Ihnen hierzu ebenfalls eine unabhängige Beratung, die Ihre konkreten Bedürfnisse im Blick behält.
Private Vorsorge
Der demografische Wandel führt zu einem immer weiter sinkenden Rentenniveau. Schon jetzt ist absehbar, dass jeder, der keine eigene Altersvorsorge betreibt, seinen Lebensstandard später im Alter nicht halten können wird. Deshalb sollte jede und jeder so früh wie möglich anfangen, etwas zur Seite zu legen – Referendare idealerweise bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes in Hessen. Die Möglichkeiten dabei sind vielfältig: Aktien, Fonds, Sparbücher, ETFs, Wertpapiere, Gold, Immobilien, …
Als ob nicht schon die Auswahl der richtigen Finanzanlagestrategie kompliziert genug wäre – Steuererleichterungen durch neu eingeführte oder modernisierte Sparformen verkomplizieren den Prozess zunehmend.
Was ist zu beachten hinsichtlich des Alterseinkünftegesetz? Was bedeutet der Nachhaltigkeitsfaktor, nachgelagerte Besteuerung, Günstigerprüfung, Rürup-Rente, Riester-Rente, Basisrente, Zusatzrente, Privatrente, Vorsorgeaufwendungen, Pensionskassen, Sonderausgabenabzug, Dauerzulagenantrag, Unisextarife, Ertragsanteil, abgekürzte Leibrenten, Inflationsbereinigung, etc., etc.?
Wir von der finanzfabrik sehen unseren Job und unsere Kernkompetenzen genau hier: in der Klärung all dieser Fragen.
In unserer Beratung finden wir heraus, welche persönlichen und wirtschaftlichen Ziele Sie verfolgen, welcher Anlegertyp sie sind und ob Sie flexible oder steueroptimierte Produkte bevorzugen. Dabei berücksichtigen wir familiäre Bedingungen, freie Liquidität und möglicherweise bereits vorhandenes Vermögen.
Referendariat Hessen: Riesterrente
Die Riester-Rente bildet – gerade für Referendare während Ihres Vorbereitungsdienstes in Hessen – eine attraktive Anlageform durch die doppelte Zulage: staatliche Beitragszuschüsse und eine Steuerersparnis. Für jeden Sparer gibt es die Grundzulage, welche pro Jahr maximal 154 Euro beträgt und dem laufenden Vertrag sofort zugeführt wird. Zusätzlich kann auch noch die sogenannte Kinderzulage in Anspruch genommen werden, welche pro Kind jährlich weitere 185 Euro, bzw. 300 Euro (bei Geburt ab dem Jahr 2008) beträgt. Diese Maximalbeträge werden nur dann dem Vertrag zugeführt, wenn als eigener Beitrag 4 % des zu versteuernden Einkommens des Vorjahres von Ihnen selbst in die Riester-Rente investiert werden. Da sich die Zahlung der maximalen Zulage somit an der Höhe Ihres Einkommens orientiert, bildet die Riester-Rente gerade für Referendare eine äußert attraktive Vorsorgevariante. Durch Ihr noch geringes Einkommen haben Sie schon durch Zahlung geringer Beiträge Anspruch auf die maximal mögliche staatliche Förderung.
Außerdem können die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge können zu 100% angesetzt werden, bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich – also 175 Euro monatlich. Im Gegenzug muss zwar die im Ruhestand ausgezahlte Rente zu 100% versteuert werden. Da Sie während der Rente aber in der Regel einem viel geringeren Steuersatz als während Ihres Berufslebens unterliegen, sind die Vorteile während der Beitragsphase bedeutender als die Nachteile während des Rentenbezuges.
Auch zum Thema Riesterrente bieten wir von der finanzfabrik umfassende Beratung und Unterstützung, um Sie im Alter optimal abzusichern.
Referendariat Hessen: Vermögenswirksame Leistungen
Durch Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten Sie Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers, der von Ihrem Dienstherrn gezahlt wird. Eine staatliche Förderung der Vermögensbildung von Beamten erfolgt nur bei bestimmten Sparverträgen, indem die sogenannte Arbeitnehmersparzulage gewährt wird.
Der monatliche Zuschuss beträgt aktuell 6,65 Euro (bei Anwärterbezügen bis brutto 971,45 Euro sogar 13,29 Euro). Die Beantragung von Vermögenswirksamen Leistungen ist Ihre Holschuld. Wenn Sie keine Vermögenswirksame Leistungen beantragen, können Sie auch keinen Zuschuss erhalten.
Informieren Sie sich daher so bald wie möglich über Vermögenswirksame Leistungen und entsprechende Sparverträge. Damit Sie kein Geld verschenken, sollten Sie sich mit Vermögenswirksamen Leistungen bereits vor Ihrem Referendariat in Hessen auseinandersetzen.
Wenn Sie über die unterschiedlichen Förderwege informiert werden wollen und eigenständig entscheiden möchten, welche Sparform die richtige für Sie darstellt, können wir Ihnen die unabhängige Berufsstarterberatung für Lehrer von der finanzfabrik empfehlen. Wir finden aus sämtlichen, zur Verfügung stehenden Anbietern die für Sie passende Sparform.
Testen Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich und unabhängig beraten!