Skip to content

Referendariat NRW – Die wichtigsten Informationen zum Vorbereitungsdienst in NRW

Sie haben als Lehramtsstudentin oder Lehramtsstudent die erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine lehramtsbezogene Masterprüfung erfolgreich abgelegt? Oder verfügen Sie über eine Anerkennung, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet? Dann können sich bei einer der fünf Bezirksregierungen in Nordrheinwestfalen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt – das Referendariat – bewerben. In unserer Zusammenfassung erklären wir Ihnen, was Sie für ein erfolgreiches Referendariat in NRW wissen müssen. Hier erfahren Sie grundsätzliche Informationen zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes, lernen, welche Versicherungen sie dabei wirklich benötigen und in welcher Art Sie schon jetzt anfangen können, sich um Ihre Altersvorsorge zu kümmern.

Referendariat NRW – Das sollten Sie beachten

Wer das erste Staatsexamen hinter sich gebracht hat, weiß wie groß der Vorbereitungsaufwand sein kann und wie ärgerlich es ist, bei einer so wichtigen Prüfung durchzufallen. Doch bis Sie sich um das Bestehen Ihrer zweiten Staatsprüfung Gedanken machen müssen, sollten Sie Ihr Referendariat im Fokus behalten. Der Vorbereitungsdienst in NRW dauert grundsätzlich für alle Lehramt-Studierenden 18 Monate. Sie leisten diesen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Referendariats in NRW besuchen Sie Seminarveranstaltungen am Studienseminar, hospitieren an den Ausbildungsschulen und unterrichten selbst zunächst unter Anleitung, später in Eigenverantwortung. Anschließend erwerben Sie die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt mit dem erfolgreichen Ablegen der zweiten Staatsprüfung. Mit dieser erhalten Sie Ihre Berufszugangsberechtigung und können sich um eine Einstellung in den Schuldienst bewerben.

Referendariat NRW - Wie viele Stunden Unterricht in der Schule

In der Zeit Ihres Referendariats in NRW sind für Sie durchschnittlich 14 Wochenstunden Schulausbildung und sieben Wochenstunden Seminarausbildung am jeweiligen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) vorgesehen. Zur Ausbildung an der Schule zählen Hospitationen sowie Ausbildungsunterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht. Zusätzliche Arbeitszeit werden Sie unter anderem für Unterrichtsvor- bzw. Nachbereitung, Erstellen und Korrigieren von schriftlichen Prüfungen oder zur Teilnahme an Sprechtagen und Konferenzen aufwenden müssen.

In der Praxis müssen Sie also mit 21 Wochenstunden rechnen. Davon halten Sie nach einer dreimonatigen Eingewöhnungsphase im Schnitt neun Wochenstunden selbstständigen Unterricht.

Unterrichtsverteilung während der Ausbildung
(Beispiel Düsseldorf, Start November)

Referendariat NRW – Das Kerncurriculum

Während des Referendariats in Nordrhein-Westfalen findet Ihre schulpraktische Ausbildung auf Grundlage des gemeinsamen Kerncurriculums statt. Durch dieses sollen die Ausbildungsbereiche miteinander verzahnt, die Ausbildung landesweit vergleichbar und die Ausbildungsqualität und Transparenz für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter nachhaltig gewährleistet werden. Unter den Kompetenzen und Standards des Kerncurriculums wird besonders das Handlungsfeld „Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“ besonders herausgestellt.

Staatliche Studienseminare Hessen

Referendariat NRW - Wie oft findet das Seminar statt

Neben den durchschnittlich 14 Wochenstunden Unterricht und Hospitationen werden Sie während Ihres Referendariats in NRW sieben Wochenstunden Seminarausbildung an Ihrem ZfsL absolvieren. In Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung insbesondere hinsichtlich der Schulform. Sie können sich zudem in fünf unterschiedlichen Regierungsbezirken bewerben. Diese sind Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

Referendariat NRW – Welcher Seminarort bietet welche Lehramtsform

Referendariat NRW – Allgemeiner Ablauf des Vorbereitungsdienstes

Als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter lernen Sie während Ihres Referendariats in NRW, wie Sie eigenständig Unterricht vorbereiten, wie Sie diesen durchführen und anschließend reflektieren. Die Kompetenzen des Kerncurriculums werden Ihnen währenddessen von den Ausbilderinnen und Ausbildern Ihres ZfsL vermittelt. Doch auch während des Praxisteiles Ihres Vorbereitungsdienstes sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Mentorinnen und Mentoren stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei Bedarf. Wenn Sie am Ende des Vorbereitungsdienstes angelangt sind, steht Ihnen nur noch die finale Hürde – die zweite Staatsprüfung – im Weg, bevor sie eine Lehramtsbefähigung erwerben.

 

Der Haupt-Einstellungstermin zum Referendariat in NRW ist jährlich der erste Mai. Seit 2007 gibt es zudem einen Zusatztermin im Herbst, in der Regel der erste November. Bewerbungsfristen, Termine und Standorte werden jeweils nur im Bewerbungszeitraum veröffentlicht unter https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online. Hier finden Sie auch Hinweise zur Bewerbung, Informationen zu den Antragsunterlagen und Rechtsgrundlagen für den Vorbereitungsdienst in NRW. Auch eine Online-Bewerbung kann über das Portal durchgeführt werden.

Bei Ihrer Bewerbung können Sie auch Seminarorte aus unterschiedlichen Bezirksregierungen wählen, bewerben können Sie sich allerdings nur bei einer Bezirksregierung.

Die Ausbildungsstellen werden übrigens im Falle einer höheren Anzahl Bewerbungen als Ausbildungsstellen zu 50% nach Eignung und Leistung, zu 15% an Härtefälle und zu 35% nach Wartezeit seit erster Antragsstellung vergeben.

Vorbereitungsdienst oder Referendariat in NRW

Vorbereitungsdienst und Referendariat sind synonym verwendete Begriffe. Sie bezeichnen die Laufbahnausbildung von Beamten, welche diese durchlaufen, um sich auf ihr späteres Amt nach der Laufbahnverordnung vorzubereiten. Der Vorbereitungsdienst wird im höheren Dienst auch Referendariat genannt.

Referendariat NRW Durchfallquote

Das Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens ist für Sie als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter sicher ein Alptraumszenario. Konkrete Statistiken zur Durchfallquote des Referendariats in NRW werden allerdings vom Land nicht erhoben, daher lässt sich hierzu keine exakte Aussage treffen. Übrigens scheitern viele Referendarinnen und Referendare nicht an den Bewertungen der Abschlussprüfungen, sondern an der Belastung. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie dennoch trotz guter Vorbereitung im zweiten Staatsexamen durchfallen, gibt es Möglichkeiten, das Referendariat zu verlängern und die Prüfungen erneut anzutreten.

Referendariat NRW | Besoldungstabelle

Wie auch in anderen Bundesländern unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen die Anwärtergrundbeträge nach gewähltem Lehramt:

Anwärtergrundbeträge ab dem 1.1.2021

Lehramt Besoldungsgruppe Bezüge
Grundschule A12 1.500,37 EUR
Sonderpädagogik, Sonderpädagogik und Sek I, Sonderpädagogik neu, an Haupt und Realschulen A13 1.533,28 EUR
Zulage: für die Lehrämter: Sek II und I, Sek II, Sek II und Sonderpädagogik, Gymnasium und Gesamtschulen, Berufskolleg A13+ 1.569,43 EUR


Familienzuschlag ab dem 1.1.2021

Stufe 1 Stufe 1 + Stufe 2,
1 Kind
Bei mehr als einem Kind wird der Zuschlag für das zweite Kind um 129,06 EUR, für das dritte und jedes weitere um 397,13 EUR erhöht
148,24 EUR 277,30

Krankenversicherung

Einer der Punkte auf der To-Do-Liste, bevor Sie in Ihr Referendariat in NRW starten, ist sicherlich die Krankenversicherung. Die Auswahlmöglichkeiten unter den Anbietern scheinen endlos zu sein. Doch gerade hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen und die Tarife gründlich miteinander zu vergleichen.

Referendariat in NRW – privat oder gesetzlich versichern

Im deutschen Gesundheitssystem wird unterschieden zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Beamte auf Widerruf haben den Vorteil, ihre Arztkosten zur Hälfte von der Beihilfestelle und zur Hälfte von einer privaten Krankenversicherung (PKV) übernehmen lassen zu können. Sie genießen also das Privileg der freien Wahl der Versicherungsart. Dieses sollten Sie als Beamte oder Beamter auf Widerruf während Ihres Referendariats in NRW nutzen, um die Vorteile einer privaten Krankenversicherung genießen zu können.

Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen und freie Krankenhauswahl sind nur einige der Vorzüge, die eine PKV Ihnen bietet.

Da die Beihilfestelle Ihre Arztkosten hälftig übernimmt benötigen Sie lediglich eine Versicherung, welche die andere Hälfte der Arztkosten deckt – einen sogenannten „Restkostentarif“. Da dieser wegen der bereits übernommenen 50% viel geringer ausfällt als Tarife einer gesetzlichen Krankenkasse (bei denen die Beihilfestelle keine Kosten übernimmt) sollten Sie sich nach Möglichkeit eine private Krankenversicherung suchen. Doch damit sollten Sie nicht zu lange warten, denn eine PKV kann Ihnen untersagt werden, wenn Sie schwerwiegend körperlich oder geistig beeinträchtigt sind oder bis vor einem gewissen Zeitraum waren. Beantragen Sie also möglichst schnell bei bestem Gesundheitszustand eine passende private Krankenversicherung.

Referendariat NRW – Beihilfesätze zur Krankenversicherung

Beihilfesätze zur Krankenversicherung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Höhe der Beihilfe bestimmt sich nach Ihrem Familienstand. Für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen während ihres Referendariats in NRW gelten folgende Beihilfesätze:

  • Referendarinnen und Referendare ohne bzw. mit einem Kind: 50%
  • Referendarinnen und Referendare mit zwei oder mehr Kindern: 70%
    Wenn beide Ehegatten im öffentlichen Dienst tätig sind und mind. Zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt werden, können nur einem der beiden Beihilfeberechtigten 70% zugesprochen werden
  • Ehegatten können 70% Beihilfe erhalten
  • Berücksichtigungsfähige Kinder können 80% Beihilfe erhalten

Problematisch dabei: Ambulante Arzt-/ Zahnarztbehandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte, ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel, Heilbehandlungen, kieferorthopädische Behandlungen und Pflegebedürftigkeit sind beihilfefähig. Nicht beihilfefähig jedoch sind Zahnkronen, Inlays, implantologische Leistungen, Zahnersatzaufwendungen und funktionsanalytische oder -therapeuthische Leistungen.

Aus diesem Grund wird Referendaren auch von den Bezirksregierungen der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nahegelegt, damit sie sich optimal gegen alle Eventualitäten absichern können.

Referendariat NRW – Welche Restkostenversicherung

Wenn Sie sich vor oder während Ihres Referendariats in NRW für eine private Restkostenversicherung entscheiden, stehen Sie vor der Qual der Wahl: Allianz, Nürnberger, Victoria, DKV – Sie alle bieten Ihnen unterschiedliche Restkostenversicherungstarife an. Doch welcher genau der Beste ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen.

Bei der Wahl der Restkostenversicherung sollten Sie insbesondere darauf achten, was Ihnen persönlich wichtig ist. Sind Sie Brillenträgerin oder Brillenträger, haben Sie vermutlich andere Ansprüche an Ihre Krankenversicherung als jemand, dem alternative Heilmethoden wichtig sind.

Am besten klappt die Suche mit einer persönlichen Beratung, die genau weiß, worauf bei welchen Tarifen zu achten ist und wo die Haken im Kleingedruckten zu finden sind.

Daher empfehlen wir Ihnen, ganz unverbindlich einen Termin mit uns zu vereinbaren, damit wir gemeinsam den perfekten Restkostenversicherungstarif für Sie finden.

Unabhängige Beratung

Weitere wichtige Versicherungen während Ihres Referendariats in NRW

Restkostentarife der gesetzlichen Krankenversicherungen sind zwar wichtig, aber nicht alles, wenn es darum geht, sich während des Referendariats in NRW optimal abzusichern. Auch der Abschluss von Dienstunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherungen kann seine Tücken haben.

Referendariat NRW: Benötige ich eine Diensthaftpflichtversicherung

Mit Beginn Ihres Referendariats in NRW endet spätestens die Haftung der Familienhaftpflichtversicherung Ihrer Eltern – von nun an müssen Sie sich definitiv selbst versichern.

Eine Haftpflichtversicherung sorgt dafür, Sie als versicherte Person von Schadenersatzansprüchen anderer freizustellen, sollten Sie für deren Schaden (mit) verantwortlich sein. Im Regelfall werden Schadenfälle zwar vom Bundesland reguliert, doch in Fällen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns kann der Staat Sie in Regress nehmen. Gerade als Lehrerin oder Lehrer kann während Ihrer Aufsichtspflicht schnell mal ein Unfall geschehen und ein Schüler zu Schaden kommen.

Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit gering scheinen mag, vernachlässigen sollte man diese Option auf keinen Fall.

Lassen Sie sich von unseren Spezialisten der finanzfabrik unabhängig und unverbindlich zum Thema Diensthaftpflichtversicherung beraten!

Referendariat NRW: Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung nötig

Mit einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) versichern Sie sich gegen das Risiko, nach einer Erkrankung oder einem Unfall nicht mehr arbeiten zu können. Staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz genießen Beamte erst nach fünfjähriger Wartezeit, daher können Sie sich während Ihres Referendariats in NRW noch nicht auf diesen berufen. Sollten Sie während des Vorbereitungsdienstes für berufsunfähig erklärt und aus dem Staatsdienst entlassen werden, wären Sie automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese könnte Ihnen aber – unter anderem wegen der fehlenden Wartezeit – kein Geld auszahlen. Auch, wenn Sie diese bereits überschreiten, würde Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung zu Beginn lediglich 35% Ihres letzten Gehaltes auszahlen. Damit lassen sich in der Regel nicht einmal die Fixkosten decken.

Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird Ihnen also dringend nahegelegt, insbesondere, da Lehrerinnen und Lehrer zu einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 25% vorzeitig in den Ruhestand gehen.

Auch für den Abschluss einer DU gilt es, das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen, denn es gibt gewaltige Unterschiede zwischen den Tarifen und Anbietern. Auch hierzu bietet finanzfabrik Ihnen eine unabhängige Beratung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingeht.

Lassen Sie sich bei uns unabhängig zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung beraten!

Private Vorsorge

Das Rentenniveau sinkt immer weiter – so viel ist sicher. Wer sich mit der Thematik Altersvorsorge beschäftigt, dem wird schnell klar, dass niemand seinen Lebensstandard im Alter halten können wird, wenn er nicht rechtzeitig auch privat vorsorgt. Auch oder gerade Sie als Referendarinnen und Referendare sollten bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes anfangen, etwas zur Seite zu legen. Doch welche Anlageform eignet sich am besten? Fonds, Aktien, ETFs, Sparbücher…

Die Auswahl der Optionen ist riesig, doch nicht alle sind für jeden Anlegertyp passend.

Und als ob das nicht schon kompliziert genug wäre erschweren neue Steuerregelungen und immer neue Sparformen die Altersvorsorge zunehmend.

Fragen, die sich zur privaten Vorsorge stellen sind z.B.:

  • Was muss ich zum Alterseinkünftegesetz beachten?
  • Was besagt der Nachhaltigkeitsfaktor?
  • Wo liegt der Unterschied zwischen Rürup-, Riester-, Zusatz-, Privat- und Basisrente?
  • Was sind Sonderausgabenabzüge, Dauerzulagenanträge oder Leibrenten?

Wir sehen unsere Kernkompetenzen und unseren Job in der Beantwortung genau dieser Fragen.

In unserer Beratung von der finanzfabrik finden wir heraus, welcher Anlegertyp Sie sind, welche persönlichen und privaten Ziele Sie hinsichtlich Ihrer Vorsorge verfolgen und ob Sie lieber flexibel oder steueroptimiert anlegen möchten. Ein großes Augenmerk legen wir dabei stets auf Ihre familiären Bedingungen, freie Geldmittel und möglicherweise vorhandenes Vermögen.

Referendariat NRW: Riesterrente

Die Riesterrente wirkt in Zeiten von ETFs und Kryptowährungen beinahe altbacken. Doch gerade für Referendare stellt sie eine attraktive Sparform dar. Der Grund dafür liegt in der doppelten Zulage. Jeder Sparer erhält eine Grundzulage, die dem Vertrag jährlich zugeführt wird. Maximal werden hier 154 Euro zugezahlt. Dazu kann außerdem die Kinderzulage kommen, die pro Kind weitere 300 Euro beträgt (bei Geburt nach 2008, davor 185 Euro). Diese Maximalbeträge werden allerdings nur dem Vertrag zugeführt, wenn vom Sparer selbst 4% des zu versteuernden Einkommens des Vorjahres investiert werden. Die Zulagen bemessen sich also nach Höhe des Einkommens und dieses ist bei Ihnen während Ihres Referendariats in NRW noch relativ gering – Einer der Punkte, warum die Riesterrente Ihnen als Referendarin oder Referendar entgegenkommt.

Ein weiterer Punkt ist die steuerliche Geltendmachung der Beiträge. Diese können Sie nämlich zu 100% ansetzen, mit bis zu 2.100 Euro jährlich (175 Euro im Monat). Sie müssen dafür zwar die später ausgezahlte Rente zu 100% versteuern, allerdings werden Sie dann einem viel geringeren Steuersatz unterliegen als während Ihres Referendariats und während Ihrer Arbeitszeit, daher überwiegen die Vorteile hier den Nachteilen.

Auch zur Thematik Riesterrente können wir von der finanzfabrik eine umfassende Beratung anbieten – damit Sie auch im Alter abgesichert sind.

Referendariat NRW – Was sind Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) berechtigen Sie zum Anspruch auf staatliche Zuschüsse bei bestimmten Sparverträgen (z.B. Investmentfonds oder Bausparverträge). Diese Zuschüsse werden als Arbeitnehmersparzulage bezeichnet.

Aktuell beträgt der monatliche staatliche Zuschuss 6,65 Euro. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie selbst Vermögenswirksame Leistungen beantragen, da diese Ihrer Holschuld unterliegen.

Um kein Geld zu verschenken, sollten Sie sich also so bald wie möglich mit dieser Thematik auseinandersetzen und sich über entsprechende Sparverträge informieren – idealerweise bereits während Ihres Referendariats in NRW.

In der unabhängigen Berufsstarterberatung von der finanzfabrik informieren wir Sie über die verschiedenen Förderwege und helfen Ihnen bei der Entscheidung für die richtige Sparform. Aus allen zur Verfügung stehenden Anbietern finden wir zusammen die optimale Lösung.

Jetzt unabhängige und individuelle Beratung anfordern!

Testen Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich und unabhängig beraten!

    An den Anfang scrollen