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Allgemeine Informationen zum Referendariat in Rheinland-Pfalz

Nach der ersten großen Hürde, dem ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz, stehen Sie nun vor der nächsten Herausforderung: Dem Referendariat. In unserem Leitfaden klären wir Sie über alles Wissenswerte vor und während Ihres Vorbereitungsdienstes in Rheinland-Pfalz auf. Wir zeigen Ihnen, wo kleine Tücken zu finden sind und welche Möglichkeiten sich Ihnen zur Versicherung und Altersvorsorge bieten.

Referendariat in Rheinland-Pfalz – Worauf sollte ich achten?

Nach dem Examen ist vor dem Examen! Sie können das zweite Staatsexamen allerdings entspannter angehen, denn dieses wird von den Lehramtsanwärtern bundesweit zu ca. 90% im ersten Versuch bestanden. Bis zum Examen steht allerdings Ihr Referendariat im Fokus. Der Vorbereitungsdienst dauert in Rheinland-Pfalz 18 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Während Ihres Referendariats werden Sie unter anderem Seminarveranstaltungen am Studienseminarort besuchen, in Ausbildungsschulen hospitieren und Unterricht unter Anleitung und in Eigenverantwortung halten. Durch das Referendariat in Rheinland-Pfalz erwerben Sie die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt abschließend mit dem Ablegen des zweiten Staatsexamens. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie anschließend Ihre Berufszugangsberechtigung und dürfen sich um die Einstellung in den Schuldienst bewerben.

Referendariat Rheinland-Pfalz - Wie viele Stunden in der Schule

Als Lehrer im Vorbereitungsdienst (LiV) werden Sie während Ihres Referendariats in Rheinland-Pfalz mehrere Stunden Hospitationen absolvieren und angeleitet sowie in Eigenverantwortung Unterricht durchführen. Im ersten Ausbildungshalbjahr absolvieren Referendare mit lehramtsbezogenem Bachelor- und Masterabschluss einer rheinland-pfälzischen Universität vier bis acht, in den folgenden zwei Semestern jeweils sechs bis zehn Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Somit werden in Summe für die drei Semester 24 Wochenstunden absolviert.

Referendare mit bisherigem erstem Staatsexamen für das Lehramt absolvieren im ersten Halbjahr zwei bis vier Wochenstunden und in den folgenden beiden Semestern je sechs bis zehn Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. In beiden Fällen beträgt der Ausbildungsunterricht insgesamt durchgängig 12 Wochenstunden. Dies bedeutet, zum eigenverantwortlichen Unterricht kommen Hospitationen und angeleiteter Unterricht hinzu. Für Bewerber aus anderen Bundesländern gelten die Bedingungen der Lehramtsanwärter mit lehramtsbezogenem Bachelor- und Masterabschluss aus Rheinland-Pfalz.

Referendariat Rheinland-Pfalz - Wie oft ist Seminar

Neben der Praxiserfahrung in Ihrer Ausbildungsschule werden Sie am Studienseminar fachdidaktisch ausgebildet. Dabei erfolgt die Ausbildung in den von Ihnen gewählten Unterrichtsfächern sowie im Berufspraktischen Seminar. Hier werden Ihnen bildungswissenschaftliche, schulrechtliche und beamtenrechtliche Grundlagen vermittelt. Wann und wie häufig die Seminare während Ihres Referendariats in Rheinland-Pfalz stattfinden, erfahren Sie vor Ort bzw. können Sie von den jeweiligen Ansprechpartnern Ihres Seminar-Ortes in Erfahrung bringen.

Weitere Infos zum Studienseminar des Landes Rheinland-Pfalz

Referendariat Rheinland-Pfalz – Der Ablauf

Innerhalb des 18-monatigen Referendariats in Rheinland-Pfalz lernen Sie, wie Sie eigenständig Unterricht vorbereiten, unterrichten und wie Sie diesen reflektieren.

Von den Ausbilderinnen und Ausbildern vor Ort erlernen Sie neben den fachspezifischen Kenntnissen auch berufspraktische Kompetenzen. Währenddessen stehen Ihnen Mentorinnen oder Mentoren zur Seite und unterstützen Sie, bis Sie anschließend optimal auf die zweite Staatsprüfung vorbereitet sind. In dieser Tabelle finden Sie die aktuell möglichen Einstellungs- und dazugehörige Bewerbungsschlusstermine:

Einstellungstermin Bewerbungsschluss
15.     Januar 1.     Oktober
1.     August 1.     April

 

Die Vergabe der Ausbildungsstellen erfolgt, wenn die Anzahl der Bewerbungen für ein Lehramt höher ist als die Anzahl der Ausbildungsstellen, zu 50 % nach Eignung und Leistung, zu 15 % nach Fällen besonderer Härte und zu 35 % für Wartezeit seit erster Antragstellung.

Besondere Härte liegt vor bei:

  • Schwerer Behinderung
  • Außergewöhnlichen sozialen und familiären Umstände
  • Nicht vom Bewerber zu vertretenden Zeitverlusten bei Aufnahme und Durchführung des Studiums
  • Erfüllung einer Dienstpflicht (Wehr-, Zivildienst; BFD, Entwicklungshelfer/in, FSJ)
  • Abgeschlossener beruflicher Ausbildung

Unterschied Referendariat Rheinland-Pfalz - Vorbereitungsdienstt

In Deutschland wird als Vorbereitungsdienst die Laufbahnausbildung von Beamten bezeichnet, welche in der Vorbereitung auf ein späteres Amt nach der Laufbahnverordnung sind. Bei Anwärtern im höheren Dienst wird dieser Vorbereitungsdienst auch Referendariat genannt. Aus diesem Grund werden Referendare auch als Lehrer im Vorbereitungsdienst (LiV) bezeichnet. Die beiden Begriffe sind also Synonyme.

Referendariat Rheinland-Pfalz - Durchfallquote im zweiten Staatsexamen

Die zweite Staatsprüfung fällt den meisten Lehramtsanwärtern einfacher als die erste. Doch auch wenn es unwahrscheinlicher ist, im zweiten Examen durchzufallen, sollten Sie als Referendarin oder Referendar dieses nicht leichtsinnig angehen. Genaue Zahlen für das Referendariat in Rheinland-Pfalz gibt es leider nicht, da derartige Statistiken vom Land nicht erfasst werden. Allerdings kann man sich am gesamtdeutschen Schnitt orientieren. Die Durchfallquote liegt hier bei etwa 10 %.

Referendariat Rheinland-Pfalz | Besoldungstabelle

Die Besoldung während eines Referendariats in Rheinland-Pfalz ist abhängig vom gewählten Lehramt. Folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Besoldungsgruppen und Bezüge:

Lehramt Besoldungsgruppe Bezüge
Grundschule A12 1.453,55 EUR
Sonderpädagogik, Sonderpädagogik und Sek I, Sonderpädagogik neu, an Haupt und Realschulen A13 1.486,71 EUR
Zulage: für die Lehrämter: Sek II und I, Sek II, Sek II und Sonderpädagogik, Gymnasium und Gesamtschulen, Berufskolleg A13+ 1.523,13 EUR

Krankenversicherung

Vor Ihrem Start ins Referendariat stehen Sie als Referendarin oder Referendar meist vor einer ellenlangen To-Do-Liste mit zeit- und nervenraubenden Punkten. Fast sicher ist einer dieser Punkte die Krankenversicherung.

Referendariat Rheinland-Pfalz – Private vs. gesetzliche Krankenversicherung

Im deutschen Gesundheitssystem wird unterschieden zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Referendare – Beamte auf Widerruf – gilt folgende Regelung: Eine Hälfte der Arztkosten übernimmt die Beihilfestelle, die andere Hälfte die private Krankenversicherung (PKV). Als Beamte oder Beamter auf Widerruf sollten Sie dieses Privileg der freien Versicherungsarten-Wahl nutzen, um die Vorteile einer privaten Krankenversicherung genießen zu können. Darunter könnten folgende Vorzüge sein:

  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Aktuellste & beste Behandlungsmethoden
  • Neuere, hochpreisige Medikamente
  • Chefarztbehandlung
  • Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
  • Versicherbare Vorzüge

Im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung fahren Beamte bzw. Beamte auf Widerruf mit einer privaten Krankenversicherung deutlich günstiger. Durch die hälftige Übernahme der Arztkosten durch die Beihilfestelle ist der sog. „Restkostentarif“ nämlich deutlich billiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung, zu welcher die Beihilfestelle nicht beiträgt.

Falls bei Ihnen schwerwiegende körperliche oder geistige Beeinträchtigung bestehen oder bis vor einem gewissen Zeitraum bestanden, kann Ihnen die private Krankenversicherung allerdings ganz oder teilweise untersagt werden. Aus diesem Grund sollten Sie so bald wie möglich und in möglichst gutem Gesundheitszustand eine private Krankenversicherung beantragen.

Referendariat Rheinland-Pfalz – Beihilfe

Die Beihilfesätze zur privaten Krankenversicherung sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz sind die Bemessungssätze personenbezogen. Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamte 50% Beihilfe. Haben Sie mehr als ein Kind, erhalten Sie sogar 70%. Auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können zur Beihilfe berechtigt sein. Hierbei gibt es allerdings Einkommensgrenzen.

  • Aus dem Vorvorkalenderjahr für Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem 31.12.2011: 9.744 Euro.
  • Im Geburtsfall sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner unabhängig von der Einkommensgrenze berücksichtigungsfähig.

Beihilfefähig sind Aufwendungen für ambulante oder stationäre (Zahn-)Arztbesuche. Nicht beihilfefähig allerdings sind Inlays, Zahnkronen, Zahnersatzaufwendungen, implantologische Leistungen oder funktionsanalytische und funktionstherapeuthische Leistungen. Die Bezirksregierungen raten Lehrern im Vorbereitungsdienst daher zum Abschluss einer PKV, die einen optimal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz bieten.

Referendariat Rheinland-Pfalz – Restkostenversicherung

Eine private Restkostenversicherung ist also jeder Referendarin und jedem Referendar dringend empfohlen. Doch welche Versicherung welches Anbieters ist die beste? Diese Frage lässt sich pauschal nicht so leicht beantworten, da jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse hat und diese Eigenschaft auch bei der Wahl der gewünschten Leistungen der privaten Krankenversicherung eine bedeutende Rolle spielt. Aus diesem Grund sollten Sie sich unbedingt persönlich zum Thema PKV beraten lassen. Nur so kann der für Sie optimale Tarif gefunden werden. Referendarinnen und Referendare, die zum Beispiel Brillenträger sind, haben ganz andere Schwerpunkte bei der Wahl der Krankenversicherung als Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die alternative Heilmethoden fokussieren oder sich hinsichtlich der zahnärztlichen Leistungen stärker absichern möchten.

Wir bieten Ihnen zu diesem Thema ganz unverbindlich eine persönliche Beratung, um Sie bei der Wahl der richtigen PKV zu unterstützen.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Weitere wichtige Versicherungen während Ihres Referendariats in Rheinland-Pfalz

Die Wahl der Krankenversicherung ist zwar äußert wichtig für Referendare, allerdings gibt es auch noch weitere Versicherungen, die wir Ihnen während Ihres Referendariats in Rheinland-Pfalz dringend nahelegen. Doch auch bei Diensthaftpflicht- und Dienstunfähigkeitsversicherungen gibt es einiges zu beachten.

Referendariat Rheinland-Pfalz: Diensthaftpflichtversicherung

Spätestens mit Beginn Ihres Referendariats in Rheinland-Pfalz endet für Sie die Haftung der Familienhaftpflichtversicherung Ihrer Eltern – von nun an müssen Sie sich selbst versichern.

Eine Haftpflichtversicherung sorgt dafür, den oder die Versicherten von Schadenersatzansprüchen freizustellen, wenn durch diese oder diesen Schaden entstanden ist. Gerade als Lehrer kommt es durchaus vor, dass sich Schüler während Ihrer Aufsichtspflicht verletzen oder anderweitig zu Schaden kommen. Im Normalfall greift zwar die Staatshaftung, welche besagt, dass das Land Rheinland-Pfalz den Schaden reguliert. Wenn Ihnen allerdings im Zusammenhang mit dem Unfall vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann, könnte Sie das Land in Regress nehmen. Zwischen den juristischen Termini „fahrlässig“ und „grob fahrlässig“ liegt zwar ein bedeutender Unterschied, dennoch sollten Sie das Restrisiko nicht unterschätzen.

Gegen dieses können und sollten Sie sich versichern, damit Sie während Ihrer Berufslaufbahn keine derartigen Regressforderungen fürchten müssen.

Die finanzfabrik ist auf diesen Bereich spezialisiert. Wir beraten Sie gerne unabhängig und unverbindlich zu Ihrer Diensthaftpflichtversicherung!

Referendariat Rheinland-Pfalz: Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine weitere wichtige Versicherung ist die Berufs- bzw. DienstunfähigkeitsversicherungBU/DU. Durch diese sind Sie versichert gegen das Risiko, nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten zu können. Während des Vorbereitungsdienstes in Rheinland-Pfalz genießen Sie keinen staatlichen Dienstunfähigkeitsschutz. Auch als Beamtin oder Beamter auf Probe sind Sie diesbezüglich nicht abgesichert. Sollten Sie also während Ihres Referendariats einen Unfall oder eine Krankheit erleiden, aufgrund derer Sie für dienstunfähig erklärt und aus dem Staatsdienst entlassen werden, würden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Diese würde Ihnen allerdings neben anderen Gründen auch deshalb kein Geld zahlen, da Sie die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllen konnten.

Die Absicherung von Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit beträgt dabei zu Beginn ebenfalls nur 35% des letzten Gehaltes – in der Regel nicht genug, um Ihre Fixkosten zu decken.

Da Lehrerinnen und Lehrer zu mehr als 25% vorzeitig in den Ruhestand gehen, sollten Sie unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Auch für diese gilt es, die Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten sorgfältig zu lesen, da die einzelnen Tarife teilweise gravierende Unterschiede aufweisen. Auch hierzu bieten wir von der finanzfabrik eine unabhängige Beratung, die Ihre speziellen Bedürfnisse im Fokus behält.

Lassen Sie sich bei uns unabhängig zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung beraten!

Private Vorsorge

Das Rentenniveau sinkt kontinuierlich mit dem demografischen Wandel. Inzwischen ist absehbar, dass jede und jeder zusätzlichen zur gesetzlichen Altersvorsorge eine private Vorsorge betreiben sollte, um im Alter den Lebensstandard halten zu können. Wer früher damit anfängt etwas zur Seite zu legen, hat Dank des Zinseszins später am meisten davon. Doch in welche Anlageform sollten Referendare während Ihres Vorbereitungsdienstes in Rheinland-Pfalz investieren? Aktien, ETFs, Wertpapiere, Gold, Immobilien…

Die Auswahlmöglichkeiten sind vielfältig. Und als ob das nicht komplex genug wäre, führen Steueränderungen oder neue Sparformen zu zunehmender Verwirrung bei der Wahl der richtigen Finanzanlagestrategie.

Worauf sollte ich achten bezüglich des Alterseinkünftegesetz? Was sind Nachhaltigkeitsfaktor, Günstigerprüfung oder nachgelagerte Besteuerung? Was ist der Unterschied zwischen Rürup- oder Riester-Rente, Basis-, Zusatz- oder Privatrente? Was sind Vorsorgeaufwendungen, Pensionskassen, Sonderausgabenabzüge, Dauerzulagenanträge, Unisextarife, Ertragsanteile, etc.?

Unser Name verrät bereits: Die finanzfabrik ist Spezialist in diesem Bereich. Die Klärung all dieser Fragen sehen wir als unseren Job und unsere Kernkompetenz.

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir finden gemeinsam heraus, welche wirtschaftlichen und persönlichen Ziele Sie verfolgen, welche Anlagestrategie am besten zu Ihnen passt und ob Sie flexible oder steueroptimierte Produkte bevorzugen. Wichtig dabei ist uns immer, Ihre familiären Bedingungen im Auge zu behalten und auf freie Liquidität sowie möglicherweise vorhandenes Vermögen zu achten.

Referendariat Rheinland-Pfalz: Riesterrente

Auch wenn die Riester-Rente neben modernen Anlageformen wie z.B. ETFs etwas aus der Mode gekommen scheint – Für Referendare während Ihres Vorbereitungsdienstes in Rheinland-Pfalz bietet sie eine attraktive Anlageform. Durch die doppelte Zulage, staatliche Beitragszuschüsse und Steuerersparnisse, können Sie von dieser doppelt profitieren.

Jeder Sparende erhält eine Grundzulage. Diese beträgt maximal 154 Euro jährlich und wird dem laufenden Vertrag sofort zugeführt. Außerdem kann die sog. Kinderzulage in Anspruch genommen werden. Diese beträgt pro Kind und Jahr weitere 185 Euro bzw. 300 Euro (Geburt nach 2008). Die Maximalbeträge der Grund- und Kinderzulage werden dem Vertrag zugeführt, sobald 4% des zu versteuernden Einkommens des Vorjahres selbstständig in die Riesterrente investiert wurde. Die Zahlung richtet sich also nach der Höhe des Einkommens. Da Sie als Referendarin oder Referendar zunächst noch ein geringes Einkommen haben, kann Ihnen schon durch Zahlung eines geringen Beitrages die maximal mögliche staatliche Förderung zugeführt werden.

Doch nicht nur das: Beiträge zur Riesterrente können Sie steuerlich geltend machen. Ihre Beiträge können Sie zu 100% ansetzen, bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich (175 Euro monatlich). Die später im Ruhestand ausgezahlte Rente muss dafür zwar zu 100% versteuert werden, allerdings werden Sie zu diesem Zeitpunkt einem geringeren Steuersatz unterliegen als während des Berufslebens, was die Vorteile während der Beitragsphase bedeutender macht als die Nachteile im Rentenalter.

Die finanzfabrik bietet Ihnen auch zum Thema Riesterrente umfassende Unterstützung. Lassen Sie sich von uns beraten, um Sie im Alter optimal abzusichern.

Referendariat Rheinland-Pfalz: Vermögenswirksame Leistungen

Während Ihres Referendariats in Rheinland-Pfalz oder auch später als Lehrerin oder Lehrer können Sie durch Vermögenswirksame Leistungen (VL) Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten. Die Vermögensbildung von Beamten wird staatlich nur bei bestimmten Sparformen gefördert, indem die sog. Arbeitnehmersparzulage gewährt wird.

Aktuell beträgt der monatliche Zuschuss 6,65 Euro (Anwärterbezüge bis brutto 971,45 Euro:  13,29 Euro)

Es liegt in Ihrer Holschuld, Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, andernfalls kann Ihnen auch kein Zuschuss gewährt werden.

Wir raten Ihnen daher, sich so bald wie möglich über VL und entsprechende Sparverträge zu informieren. Wenn Sie kein Geld verschenken möchten, sollten Sie sich mit Vermögenswirksamen Leistungen bereits während des Referendariats in Rheinland-Pfalz beschäftigen.

Auch zu diesem Thema und zu weiteren unterschiedlichen Förderwegen informiert Sie die unabhängige Berufsstarterberatung für Lehrer von der finanzfabrik gerne. Aus sämtlichen zur Verfügung stehenden Anbietern finden wir die für Sie passende Sparform.

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