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Leitfaden zum Lehramtsreferendariat 2021 - Geldscheine

Vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen (=VL) sind Leistungen des Dienstherrn, die zusätzlich zur Besoldung gezahlt werden. Es handelt sich dabei i.d.R. um einen Betrag in Höhe von 6,65 Euro pro Monat. Diese zahlt der Dienstherr in einen Sparplan des Arbeitnehmers, den dieser extra dafür einrichten muss, ein. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

6,65 € pro Monat ist zwar keine „große“ Summe. Sie sollten die VL aber trotzdem nutzen, da Sie normalerweise nach 7 Jahren über die eingezahlten Beiträge zzgl. Gewinne durch Zinsen oder Wertsteigerungen verfügen können. Da kommen schon mal schnell 600 € zusammen.

Damit man die VL nutzen kann, muss man einen „VL-fähigen“ Sparvertrag einrichten. Dies sind Banksparverträge, Bausparverträge oder auch Fonds.

Wie und was für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie in unserer unabhängigen Beratung.

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„720 Euro“ –  © birgitH / PIXELIO.de

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