Hier ist er der Leitfaden zum Lehramtsreferendariat 2024 mit vielen Tipps und Tricks. Von Referendaren…
Besoldung
Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge u.a. von Beamten (also auch für Lehramtsreferendare) bezeichnet. Dabei handelt es sich um Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie werden gegebenenfalls durch Sonderzahlungen ergänzt.
Die Besoldung wird im Bundesbesoldungs- bzw. Landesbesoldungsgesetz geregelt und richtet sich nach der Besoldungsordnung und der Besoldungsgruppe.
Für Lehrer bzw. Lehramtsanwärter gelten in der Regel folgende Besoldungsgruppen:
- Besoldungsgruppe A12: Lehrer in der Primarstufe oder Sekundarstufe I (an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien)
- Besoldungsgruppe A13: Sonderschullehrer
- Besoldungsgrupp A13Z: Lehrer in der Sekundarstufe II (an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs)
Innerhalb der jeweiligen Besoldungsgruppe kann man dann je nach Dienstalter „aufsteigen“ in eine sogenannte höhere Erfahrungsstufe oder Dienstaltersstufe, so dass sich die Grundbesoldung erhöht. Außerdem steigt die Besoldung um einen Familienzuschlag, wenn man verheiratet ist und/oder für jedes der kindergeldberechtigten Kinder.
Im Lehramtsreferendariat ist die Besoldung zudem gesondert geregelt. Das heißt je nach den oben aufgeführten Besoldungsgruppen (A12, A13, A13 mit Zuschlag) erhalten die Referendare ihre Besoldung. Etwaige Kinder- und/oder Familienzuschläge kommen noch hinzu.
Die aktuelle Besoldung in Hessen und NRW finden Sie hier:
Aktuelle Dokumente für NRW
Aktuelle Dokumente für Hessen
Aktuelle Dokumente für Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen im Rahmen unserer unabhängigen Beratung zum Start ins Lehramtsreferendariat.
Bild: “720 Euro – © birgitH / PIXELIO.de