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Dienstunfähigkeitsabsicherung

Krank im Klassenzimmer? Krebs, Multiple Sklerose, Unfälle? Oder gar psychische Erkrankungen wie Burnout? Das betrifft doch immer nur die „Anderen“. Denkt man.

Wie schon unabhängige Verbraucherzeitschriften, Gewerkschaften oder Beamtenforen darauf hinweisen, ist es existenziell wichtig, sich vor langen Krankheitsverläufen zu schützen, um im Falle der Dienstunfähigkeit, die vom Dienstherr bescheinigt wird, abgesichert zu sein und nicht auf HARTZ IV Niveau zu rutschen. Denn in so einem Fall stellt sich die Frage, wer langfristig für die notwendigen Kosten wie Wohnen, Essen und Trinken, Kleidung aufkommt? Die Anforderungen für Referendare und Lehrer steigen kontinuierlich an, so dass es heute schnell zu einer Überschreitung der körperlichen und psychischen Grenzen von Lehrerinnen und Lehrern kommen kann.

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die um die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel erweitert wurde und somit auch bei Festsetzung einer Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn eintritt.

Generell haben nur Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit. Die Mindestversorgung beträgt dabei rund 1.400 Euro brutto abzüglich Steuern und Krankenversicherungsbeiträge. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten bei einer Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt, sondern werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Eine Ausnahme wird bei Dienstunfällen für Beamte auf Probe gemacht. Durch die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung können dann bestenfalls Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen.

Doch Vorsicht: Auch hier gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Zudem fällt die Erwerbsminderungsrente sehr mager aus. Somit ist gerade zu Beginn der Lehrertätigkeit eine höhere Versicherungssumme wichtig. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kann die versicherte Rente der steigenden Versorgungsverbesserung durch den Dienstherrn nach unten angepasst werden.

Was bedeutet das konkret für Referendare und „junge“ Lehrer in den ersten 5 Jahren ihrer Tätigkeit?
Wird eine Lehramtsanwärterin oder ein Lehramtsanwärter, eine Lehrerin oder ein Lehrer wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, haben sie keinerlei Ansprüche und „gehen leer aus“. Sie werden einfach entlassen und müssen trotz massiver Erkrankungen dafür Sorge tragen, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Die obligatorische Lösung ist ein optimaler Schutz durch eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Auch die GEW und die Verbraucherverbände raten dringend zu dieser Form der Absicherung schon zum Start des Referendariates und nicht erst danach.

Achtung: eine Berufsunfähigkeitsabsicherung reicht nicht aus und ist nicht identisch mit der Dienstunfähigkeitsabsicherung!

Aber wie finde ich den richtigen Schutz? Dazu sind 4 Auswahlkriterien wichtig:

1. Qualität der Versicherungsgesellschaft
Wichtig ist hier das zugrundeliegende Bedingungswerk, so dass auch im Falle des Falles seitens des Versicherers geleistet wird. Qualitätskriterien neben den üblichen „Testorganen“ wie Finanztest, Capital etc. sind die Ratingagenturen „Morgen & Morgen“, sowie „Franke und Bornberg“. Darüber hinaus ist es wichtig, dass es sich um erfahrene Gesellschaften mit nachgewiesener guter Finanzkraft handelt und die Prozessquote niedrig ist.

2. Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel
Den besten Schutz bieten die echten Dienstunfähigkeitsklauseln, um den maximalen Schutz für Referendare und Lehrer zu gewährleisten:
„ Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“.

3. Flexibilität des Vertrages
Die Lebensumstände ändern sich und ein guter Vertrag sollte sich diesen Lebensumständen durch Anpassungen (Ausbaugarantien) oder auch Kündigungen und Teilreduzierungen anpassen können.

4. Prämie des Vertrages
Wenn die Kriterien 1-3 erfüllt sind, ist natürlich eine günstige Prämie von Vorteil. Insbesondere während des Referendariats, da das Einkommen doch erst mal recht gering ist.

Unsere unabhängige Beratung für Lehramtsanwärter zum Start ins Referendariat hilft hier die richtige Absicherung zu finden.

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Bild: „Burnout“ –  © birgitH / PIXELIO.de

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